Allgemeine Vertragsbedingungen als PDF

Allgemeine Vertragsbedingungen der Farbenfeuer GmbH, Geschäftsführer Tim Westerhausen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Schriftformerfordernis, Anzeigepflichten

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit in der „wir“-Form gesprochen wird, ist damit die Farbenfeuer GmbH, Geschäftsführer Tim Westerhausen, gemeint.
  2. Die AVB gelten ohne Rücksicht darauf, ob wir die Dienstleistung selbst erbringen oder bei Zulieferern erwerben. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, grafische und/oder technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern sich offensichtliche Schreib- und/oder Rechenfehler darin befinden, sind diese nicht bindend.
  2. Die Beauftragung durch den Kunden mittels Online-Formular, Fax, Email, Post, mündlich oder fernmündlich gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Email) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  4. Sofern eine Beauftragung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen sollte, haben wir ein Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug, pauschalierter Schadenersatz

  1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklicher Bestandteil unserer Auftragsbestätigung ist.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Wert der Beauftragung), insgesamt jedoch höchstens 5% des Werts der Beauftragung der verspätet gelieferten Dienstleistung/Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  4. Die Rechte des Kunden gemäß dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, Schadenersatz

  1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird körperliche Ware (wie Druckerzeugnisse, Werbemittel etc.) an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Bei Daten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Versendung derselben per Email bzw. im Falle des Hochladens mit Beendigung des Speichervorgangs auf dem Server über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. € 25,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
    Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt, Bindung an Angebote

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise, und zwar ab unserem Geschäftssitz, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. € 20,00 als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
  3. Wir sind berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Falle von Dienstleistungen einen Vorschuss in Höhe des hälftigen Wertes der Beauftragung zu verlangen.
    Wir sind darüber hinaus in einer laufenden Geschäftsbeziehung berechtigt, jederzeit eine Lieferung/Dienstleistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
    Rechnungen – auch über Vorschüsse – sind innerhalb von 8 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Zahlungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gemäß dieser AVB, unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf unsere Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  7. Sollte der Kunde von dem Vertrag während des laufenden Vertrages zurücktreten, erhalten wir  mindestens einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Auftragswertes. Wir sind alternativ berechtigt, den im Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts durch den Kunden tatsächlich aufgelaufenen Stundenaufwand mit einem Stundensatz von € 120,00 netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber den Kunden geltend zu machen.
    Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  8. Zusätzlich anfallende Arbeiten, die nicht von der Auftragsbestätigung bzw. nicht von dem geschlossenen Vertrag umfasst sind, werden, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, auf Regie mit einem Stundensatz in Höhe von € 120,00 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19% gegenüber dem Kunden berechnet.
  9. Wir sind an von uns erteilte Angebote nur 4 Wochen, gerechnet ab Versendung des Angebots, gebunden.

§ 6 Geistiges Eigentum/Nutzungsrechte/Veröffentlichung im Internet und Social Media

  1. Die gesetzlichen Rechte an unseren Werken (Grafikdesign, Entwürfe, Skizzen) sind als persönliche geistige Schöpfung aufgrund des UrhG geschützt. Alle entsprechenden Rechte verbleiben bei uns. Dies gilt auch dann, sollte die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sein.
  2. Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht an unseren Werken in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Sofern nicht anders vereinbart gehen mit vollständiger Begleichen der Rechnung folgende Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über:
    • Nutzungsart: ausschließlich,
    • Nutzungsgebiet: national (im Falle Internet: international),
    • Nutzungsdauer: unbegrenzt,
    • Nutzungsumfang: groß.
  3. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte bedarf unserer Zustimmung und ist vergütungspflichtig, sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts entgegenstehendes geregelt ist.
  4. Eine Änderung unserer Werke ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich.
  5. Bezüglich des Umfangs der Nutzung unserer Werke steht uns ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Kunden zu.
  6. Der Kunde stimmt zu, dass wir die erstellten Werke öffentlich bewerben dürfen, also insbesondere in Printmedien, im Internet, auf unserer Homepage, Social Media (z.B. facebook, GooglePlus, Instagram, Xing, LinkedIn, SnapChat etc.), sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
  7. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht, sind wir berechtigt, unseren Namen und Logo auf den Produkten (z.B. im Footer von Homepages oder im Impressum von Printprodukten) anzubringen.

§ 7 Aufbewahrungspflichten in analoger und digitaler Form

Nach Abschluss des Auftrages trifft uns keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen unserer Arbeit/Werke in analoger oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart ist, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen, ohne dass es eines diesbezüglichen Hinweises an den Kunden bedarf.

§ 8 Inhaltliche Prüfpflichten / Haftung für Rechte Dritter / Druckfreigabe

  1. Uns trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
  2. Es wird vereinbart, dass der Kunde stets ein Recht an den vom ihm übergebenen Daten, Werken verfügt. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter haften wir nicht.
    Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern uns von etwaigen Ansprüchen freizustellen. Im Falle von Fehlern in der Datenübertragung ist unsere Haftung ausgeschlossen.
    Ebenso haben wir nicht für die Fehlerfreiheit und Datensicherheit von Datenträgern einzustehen.
  3. Im Falle eines fehlerhaften Ergebnisses eines Werkes aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers ändert dies nichts daran, dass die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zur Zahlung fällig ist.
  4. Die Druckfreigabe erfolgt eigenverantwortlich ausschließlich durch den Kunden. Uns trifft diesbezüglich keiner Prüfpflicht.

§ 9 Pflichten des Kunden –  Fälligkeit der Vergütung

Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitzustellenden Inhalt, Material etc. unverzüglich und unentgeltlich auf unsere Anforderung hin zur Verfügung zu stellen, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

Sofern wir den Kunden erfolglos eine Nachfrist von 14 Kalendertagen zur Lieferung von ihm zu bereitstellenden Inhalten gesetzt haben und deshalb die Arbeiten nicht beendet werden können, ist die volle vertraglich vereinbarte Vergütung zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob unsere Arbeit beendet ist.

§ 10 Gebühren von Verwertungsgesellschaften / Lizenzgebühren

Sollten für unsere Werke / Arbeiten Gebühren von Verwertungsgesellschaften (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA) entstehen, sind diese seitens des Kunden unverzüglich an diese zu begleichen. Im Falle der Verauslagung unsererseits sind diese an uns unverzüglich gegen Nachweis zu erstatten.

Gleiches gilt für etwaige Lizenzgebühren für jegliche Art von Werken in Bild, Ton oder sonstiger Gestaltung, die von Dritten durch uns bezogen werden.

§ 11 Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Seit dem Inkrafttreten des KSVG ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen: Für angestellte Künstler/Publizisten ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Für selbständige Künstler/Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Hierüber ist der Kunde informiert. Bezüglich der entsprechenden Entgeltmeldungen und auch Abgabepflichten ist der Kunde nach den gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich.

Die entstehenden Abgaben sind nicht Teil der vereinbarten Vergütung. Mit den entsprechenden Abgaben darf daher keine Aufrechnung mit der Vergütung etc. erfolgen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Werken/Waren/Rechten/Daten vor. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich des Urheberrechts stets nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren/Werke/Rechte/Daten dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren/Werke/Rechte/Daten erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich des Urheberrechts die Einräumung von Rechten an Dritte unserer Zustimmung bedarf.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 13 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware/Dienstleistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Inwieweit die seitens des Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten/Werke markenfähig, patentfähig und/oder urheberrechtsfähig sind, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich, sondern ist allein Aufgabe des Kunden. Gleiches gilt für die Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ansbach.
    Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.